Leon Fuchs von der Beratung Barrierefrei Fuchs berät und unterstützt Sie bei der Beantragung einer 24 Stunden Assistenz.

Unterstützung bei der Beantragung einer 24 Stunden Assistenz

Warum der Weg zur eigenen Assistenz oft am Antrag scheitert

2024 erhielten in Deutschland rund 1.029.000 Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, davon knapp 530.000 Assistenzleistungen, meldet das Statistische Bundesamt. Der Anspruch besteht für viele, der Weg dorthin führt aber über Anträge bei Sozialamt oder Pflegekasse, über Gutachten, Fristen und Formulare, die sich nicht von selbst erklären.

Wer diesen Prozess zum ersten Mal durchläuft, verliert oft wertvolle Zeit allein dadurch, dass Unterlagen fehlen, der Antrag beim falschen Kostenträger landet oder eine Frist verstreicht, weil niemand rechtzeitig darauf hingewiesen hat. Am Ende der Bearbeitung steht dann nicht selten eine Ablehnung, gegen die erst mit Widerspruch vorgegangen werden muss, was den ganzen Prozess um Monate verlängert.

Was sich ändert, wenn Sie den Antrag nicht allein stellen

Als Rollstuhlnutzer kenne ich den Weg zur persönlichen Assistenz aus eigener Erfahrung, nicht nur aus der Aktenlage. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess der Beantragung einer 24-Stunden-Assistenz, von der ersten Orientierung bis zur fertigen Antragstellung.

Konkret verändert sich für Sie:

  • Sie wissen von Anfang an, welche Unterlagen Sie brauchen, statt sie nach einer Rückfrage des Kostenträgers nachzureichen.
  • Sie füllen den Antrag selbst korrekt aus und reichen ihn beim richtigen Kostenträger ein, mit meiner Anleitung Schritt für Schritt, statt auf eigene Faust zu raten.
  • Sie haben mit mir jemanden an der Seite, der mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis den Kontakt zu Sozialamt oder Pflegekasse mit herstellt.
  • Sie sind während der gesamten Bearbeitungszeit begleitet, nicht nur bei der Antragstellung selbst.

Meine Unterstützung umfasst vier Bausteine: eine individuelle Erstberatung zu Ihrer Situation und Ihrem Unterstützungsbedarf, die Beratung bei Unterlagen und Formularen, die Koordination mit den zuständigen Kostenträgern mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis und die Begleitung während des gesamten Prozesses bis zur Bewilligung. Antrag und Unterlagen stellen Sie dabei selbst zusammen, denn die Leistung wird Ihnen persönlich bewilligt. Ich zeige Ihnen, was gebraucht wird und wie es richtig ausgefüllt gehört.

Was ich ausdrücklich nicht mache: Ich erbringe keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Ich prüfe Ihren Fall nicht rechtlich, ich fülle keine Anträge für Sie aus und ich reiche nichts in Ihrem Namen ein. Bei rechtlichen Fragen, etwa zu einer Ablehnung oder einem Widerspruch, verweise ich Sie an eine Fachanwältin, einen Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale.

Die zwei Modelle der 24-Stunden-Assistenz

Arbeitgebermodell: Sie sind selbst Arbeitgeber Ihrer Assistenzkraft. Sie haben maximale Kontrolle über Auswahl und Einsatz, übernehmen dafür aber auch die Verantwortung für die Anstellung.

Dienstleistungsmodell: Ein Assistenzdienstleister stellt und verwaltet Ihre Assistenzkräfte. Sie haben weniger Verwaltungsaufwand, dafür weniger direkte Kontrolle.

Ich berate Sie zu beiden Modellen und kann bei Bedarf geeignete Assistenzdienste vermitteln.

Antworten auf häufige Fragen

Übernehmen Sie den Antrag komplett für mich? Nein. Ich berate Sie, zeige Ihnen die nötigen Schritte und begleite Sie, ausfüllen und einreichen müssen Sie den Antrag selbst, weil die Leistung an Sie persönlich geht. Auch eine rechtliche Prüfung Ihres Falls gehört nicht zu meinem Angebot, dafür ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig.

Wie lange dauert der Antragsprozess? Das hängt vom Kostenträger und Ihrer individuellen Situation ab. Ich helfe Ihnen, den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten und auf Verzögerungen zu reagieren.

Was kostet mich Ihre Unterstützung? Melden Sie sich gerne bei mir, ich erkläre Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie meine Unterstützung konkret aussieht und was sie kostet.

Wer übernimmt die Kosten für die Assistenz? In der Regel werden die Kosten für persönliche Assistenz von der Eingliederungshilfe (Sozialamt) oder der Pflegekasse übernommen, je nach Bedarf und individueller Situation. Ich erkläre Ihnen die Optionen im persönlichen Gespräch.

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