Was es Ihr Unternehmen kostet, wenn Barrieren unentdeckt bleiben
10,4 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Schwerbehinderung, Quelle ist das Statistische Bundesamt. Rechnet man Senioren, Familien mit Kinderwagen und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen dazu, profitieren 25 bis 30 Prozent der Bevölkerung von barrierefreien Angeboten. Ob Ladengeschäft, Praxis, Büro oder Eventlocation: Eine zu schmale Tür, eine fehlende Rampe oder ein Tresen, der im Sitzen nicht erreichbar ist, entscheidet für einen Teil der Kundschaft schon am Eingang, ob der Besuch überhaupt stattfindet.
Anders als bei Hotels oder Restaurants bekommen Betriebe mit Publikumsverkehr solche Probleme selten direkt zurückgemeldet. Kundinnen und Kunden gehen still weiter zum nächsten Anbieter oder hinterlassen eine schlechte Bewertung, ohne den eigentlichen Grund zu benennen. Wer den Ausschluss nicht kennt, kann ihn auch nicht beheben.
Je nachdem, welche Dienstleistungen ein Unternehmen digital anbietet, kann zusätzlich das seit dem 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greifen, etwa bei Online-Terminbuchung, Onlineshops oder Bankdienstleistungen. Bauliche Anforderungen ergeben sich davon unabhängig meist aus der jeweiligen Landesbauordnung und aus DIN 18040, insbesondere bei Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung.
Hinzu kommt für viele Betriebe die Beschäftigungspflicht nach § 154 SGB IX: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen, kleinere Betriebe entsprechend weniger. Wer die Quote verfehlt, zahlt eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt. Ob ein Betrieb überhaupt in der Lage ist, diese Plätze zu besetzen, hängt aber nicht nur von offenen Stellen ab, sondern davon, ob Arbeitsplätze, Zugänge und Sanitärräume das im Alltag auch zulassen.
Was sich für Ihr Unternehmen ändert, sobald Sie wissen, wo die Barrieren liegen
Bei der individuellen Beratung komme ich persönlich zu Ihnen und schaue mir Ihre Räumlichkeiten an, aus der Perspektive eines Rollstuhlnutzers und auf Grundlage von DIN 18040. Anders als beim Hotel- oder GastroBarriereCheck ist die Beratung nicht auf ein festes Prüfschema begrenzt, sondern richtet sich nach den Räumen und Abläufen, die für Ihren konkreten Betrieb relevant sind, etwa Eingang, Wege, Sanitärräume, Sitzmöglichkeiten, Beschilderung und Kommunikationsmittel.
Das erhalten Sie:
- eine persönliche Vor-Ort-Analyse durch mich, mit einem ersten Eindruck bereits während des Besuchs
- Prüfung der für Ihren Betrieb relevanten Wege und Nutzungssituationen
- einen schriftlichen Analysebericht mit allen Feststellungen, priorisiert nach Dringlichkeit
- konkrete Empfehlungen, die zu Ihrem Budget passen, statt einer pauschalen Maßnahmenliste
- ein Nachgespräch, in dem wir offene Fragen klären und gemeinsam einen realistischen Umsetzungsplan entwickeln
Auf Wunsch schaue ich mir dabei auch an, ob Ihre Arbeitsplätze, Zugänge und Sanitärräume die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Alltag tatsächlich zulassen, nicht nur auf dem Papier.
Für wen ist die individuelle Beratung geeignet?
Einzelhandel und Ladengeschäfte, Büros und Praxen mit Publikumsverkehr, Veranstaltungsorte und Eventlocations, Banken, Versicherungen und Sparkassen, Ärzte, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Kanzleien und behördenähnliche Dienstleister, Fitnessstudios und Sportvereine, Friseur- und Kosmetiksalons, Autohäuser und Werkstätten, Museen, Theater und Kultureinrichtungen, Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen und Nachhilfeinstitute, Coworking Spaces und Bürogemeinschaften, Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr, und alle anderen Betriebe, die ihre Zugänglichkeit verbessern möchten.
Antworten auf häufige Fragen zur individuellen Beratung
Was kostet eine individuelle Beratung?
Es gibt keinen Pauschalpreis. Der Umfang wird nach Größe und Art Ihres Betriebs individuell kalkuliert. Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie eine konkrete Einschätzung für Ihr Objekt.
Ist mein Unternehmen gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet?
Ob und in welchem Umfang gesetzliche Anforderungen für Ihren Betrieb gelten, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von der Branche, von Baujahr und Umbauten und davon, welche Dienstleistungen Sie online anbieten. Die Beratung zeigt Ihnen die praktische Perspektive Ihrer Kundschaft und liefert eine Grundlage für weitere fachliche Prüfungen.
Hilft die Beratung auch bei der Beschäftigungspflicht nach SGB IX?
Ja. Neben Eingang, Wegen und Sanitärräumen schaue ich mir auch die eigentlichen Arbeitsplätze an: ob sie mit Rollstuhl erreichbar sind, ob Pausen- und Sozialräume mitgedacht wurden und was fehlt, um konkrete Stellen tatsächlich mit einer schwerbehinderten Person besetzen zu können.
Wie läuft die Beratung ab?
Persönlich, durch mich selbst, direkt bei Ihnen vor Ort. Ich analysiere die für Ihren Betrieb relevanten Bereiche und gebe Ihnen einen ersten Eindruck bereits während des Besuchs.
Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Architekten- oder Ingenieurleistungen im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und keine bauordnungsrechtliche Prüfung. Seine Empfehlungen ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch Architekten, Brandschutzsachverständige oder die zuständige Bauaufsicht. Die Umsetzung der Empfehlungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
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