Was es ein Restaurant kostet, wenn Barrieren unentdeckt bleiben
10,4 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Schwerbehinderung, Quelle ist das Statistische Bundesamt. Rechnet man Senioren, Familien mit Kinderwagen und Gäste mit vorübergehenden Einschränkungen dazu, profitieren 25 bis 30 Prozent der Bevölkerung von barrierefreien Angeboten. Für ein Restaurant, Café oder eine Bar heißt das: Eine Stufe vor dem Eingang, ein zu enger Weg zwischen den Tischen oder eine Toilette ohne Bewegungsfläche schließt einen erheblichen Teil möglicher Gäste faktisch aus, oft ohne dass es dem Betrieb selbst auffällt.
Diese Erfahrungen landen selten als Hinweis an der Theke. Sie landen als Ein-Stern-Bewertung bei Google oder auf spezialisierten Portalen wie Wheelmap, öffentlich einsehbar für jeden künftigen Gast. Wer sich in dieser Zielgruppe über Empfehlungen austauscht, verzeiht eine schlecht dokumentierte Barriere selten. Ein einzelner negativer Eintrag kann über Jahre Gäste kosten, die nie als entgangener Umsatz sichtbar werden, weil sie den Betrieb einfach nicht anfragen.
Dazu kommt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für die Gastronomie greift es vor allem dort, wo online reserviert, bestellt oder verkauft wird, etwa über einen Reservierungsbutton oder einen Bestellshop auf der eigenen Website. Wer den physischen Weg durch den Betrieb schon kennt und dokumentiert hat, ist auch für die digitale Seite besser vorbereitet.
Was sich für Ihren Betrieb ändert, sobald Sie wissen, wo die Barrieren liegen
Der GastroBarriereCheck liefert genau diese Grundlage: eine Analyse der gesamten Gästereise von der Straße bis zur Toilette, durchgeführt von jemandem, der selbst Rollstuhlnutzer ist und die Probleme aus eigener Erfahrung kennt, nicht nur aus der DIN-Norm. Die Methodik stützt sich auf DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude, ergänzt um die gelebte Perspektive als Gast.
Das erhalten Sie:
- eine persönliche Vor-Ort-Analyse, verdeckt als regulärer Gast oder offen in Abstimmung mit Ihrem Team
- Prüfung der gesamten Gästereise: Eingang, Thekenbereich, Gastraum, Sanitärräume und, sofern vorhanden, Außenbereich und Terrasse
- einen fotogestützten Bericht mit konkreten, umsetzbaren Empfehlungen statt einer bloßen Mängelliste
- eine persönliche Nachbesprechung der Ergebnisse
- bei Bedarf Unterstützung während der Umsetzung
Sie erschließen damit eine Gästegruppe, die bislang möglicherweise ausbleibt, weil sie den Weg zu Tisch oder Toilette vorher nicht einschätzen kann, und reduzieren gleichzeitig das Risiko negativer Bewertungen, weil Probleme behoben sind, bevor ein Gast sie öffentlich macht.
Antworten auf häufige Fragen zum GastroBarriereCheck
Was kostet ein GastroBarriereCheck? Es gibt keinen Pauschalpreis. Der Umfang wird nach Größe und Ausstattung Ihres Betriebs individuell kalkuliert. Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie eine konkrete Einschätzung für Ihr Objekt.
Ist mein Restaurant gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet?
Ob und in welchem Umfang gesetzliche Anforderungen für Ihren Betrieb gelten, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem davon, ob Sie über Ihre Website Tische reservieren, Speisen verkaufen oder Gutscheine anbieten lassen. Kleinstunternehmen sind teilweise von Anforderungen befreit. Der GastroBarriereCheck zeigt Ihnen die praktische Perspektive Ihrer Gäste und liefert eine Grundlage für weitere fachliche Prüfungen.
Wie läuft die Vor-Ort-Analyse ab?
Persönlich, durch mich selbst, entweder verdeckt als normaler Gast oder offen nach Absprache. Ich prüfe die gesamte Gästereise: Eingang, Thekenbereich, Gastraum, Sanitärräume und, sofern vorhanden, Außenbereich und Terrasse.
Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Architekten- oder Ingenieurleistungen im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und keine bauordnungsrechtliche Prüfung. Seine Empfehlungen ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch Architekten, Brandschutzsachverständige oder die zuständige Bauaufsicht. Die Umsetzung der Empfehlungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
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