Beim HotelBarriereCheck berät Leon Fuchs von Beratung Barrierefrei Fuchs Hotels zum Thema Barrierefreiheit

HotelBarriereCheck

Was es ein Hotel kostet, wenn Barrieren unentdeckt bleiben

10,4 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Schwerbehinderung, Quelle ist das Statistische Bundesamt. Rechnet man Senioren, Familien mit Kinderwagen und Gäste mit vorübergehenden Einschränkungen dazu, profitieren 25 bis 30 Prozent der Bevölkerung von barrierefreien Angeboten. Wer diese Gästegruppe nicht mitdenkt, schließt sie faktisch aus, meist ohne es zu merken, weil die Probleme erst vor Ort auffallen: eine Stufe vor dem Nebeneingang, ein Aufzug, der für einen Rollstuhl zehn Zentimeter zu schmal ist, ein Waschbecken im Bad, das keine Unterfahrt zulässt.

Diese Erfahrungen landen selten als konstruktives Feedback an der Rezeption. Sie landen als Ein-Stern-Bewertung bei Google oder auf Portalen wie Reisen für Alle, öffentlich einsehbar für jeden künftigen Gast. Für eine Gruppe, die sich stark über Communitys und Weiterempfehlungen austauscht, wiegt so eine Bewertung schwerer als bei anderen Zielgruppen. Ein einzelner schlecht dokumentierter Barriereverstoß kann über Jahre hinweg Buchungen kosten, die nie als entgangener Umsatz sichtbar werden, weil die betroffenen Gäste das Haus einfach nie wieder anfragen.

Dazu kommt regulatorischer Druck: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und verlangt unter anderem barrierefreie digitale Buchungsprozesse für Beherbergungsdienstleistungen. Häuser, die sich jetzt schon mit der gesamten Gästereise auseinandersetzen, sowohl online als auch vor Ort, sind für kommende Anforderungen besser aufgestellt als Häuser, die das Thema aufschieben.

Was sich für Ihr Haus ändert, sobald Sie wissen, wo die Barrieren liegen

Der HotelBarriereCheck liefert genau diese Grundlage: eine Analyse der kompletten Gästereise vom Parkplatz bis zum Zimmer, durchgeführt von jemandem, der selbst Rollstuhlnutzer ist und die Probleme aus eigener Erfahrung kennt, nicht nur aus der DIN-Norm. Die Methodik stützt sich auf DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude, ergänzt um die gelebte Perspektive als Gast.

Das erhalten Sie:

  • eine persönliche Vor-Ort-Analyse, verdeckt als regulärer Gast oder offen in Abstimmung mit Ihrem Team
  • Prüfung der kompletten Gästereise: Zufahrt, Rezeption, Zimmer, Restaurant, Aufzüge und Sanitärbereiche
  • einen fotogestützten Bericht mit konkreten, umsetzbaren Empfehlungen statt einer bloßen Mängelliste
  • eine persönliche Nachbesprechung der Ergebnisse
  • bei Bedarf Unterstützung während der Umsetzung

Damit erschließen Sie eine Zielgruppe, die in Deutschland einen adressierbaren Markt von schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Euro jährlich darstellt und mit dem demografischen Wandel weiter wächst. Sie reduzieren gleichzeitig das Risiko negativer Bewertungen, weil Probleme behoben sind, bevor ein Gast sie öffentlich macht.

Antworten auf häufige Fragen zum HotelBarriereCheck

Was kostet ein HotelBarriereCheck? Es gibt keinen Pauschalpreis. Der Umfang wird nach Größe, Ausstattung und Zielsetzung Ihres Hauses individuell kalkuliert. Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie eine konkrete Einschätzung für Ihr Objekt.

Ist mein Hotel gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet? Ob und in welchem Umfang gesetzliche Anforderungen für Ihren Betrieb gelten, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von Baujahr, Umbauten und davon, ob Ihre Buchung online läuft. Der HotelBarriereCheck zeigt Ihnen die praktische Perspektive Ihrer Gäste und liefert eine Grundlage für weitere fachliche Prüfungen.

Wie läuft die Vor-Ort-Analyse ab? Persönlich, durch mich selbst, entweder verdeckt als normaler Gast oder offen nach Absprache. Ich prüfe die gesamte Gästereise: Zufahrt, Rezeption, Zimmer, Restaurant, Aufzüge und Sanitärbereiche.

Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Architekten- oder Ingenieurleistungen im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und keine bauordnungsrechtliche Prüfung. Seine Empfehlungen ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch Architekten, Brandschutzsachverständige oder die zuständige Bauaufsicht. Die Umsetzung der Empfehlungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

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