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Bankett im Hotelsaal

Bankett im Hotelsaal: So planen Sie den Aufbau auch für Gäste im Rollstuhl

Zwischen Mitte November und Silvester baut Ihr Bankettteam den Saal oft mehrmals pro Woche um: runde Tische für die Firmenfeier, ein Stehempfang am Freitag, eine Tanzfläche für die Gala. Ob ein Gast im Rollstuhl an diesem Abend dazugehört, entscheidet sich weniger am Gebäude als am Aufbau.

Wie der Weg in den Saal, feste Rollstuhlplätze und die Höranlage aussehen sollten, beschreibe ich in einem in Kürze erscheinenden Beitrag über Tagungen im Hotel. Hier geht es um das, was Ihr Team für jede Feier neu stellt und am nächsten Morgen wieder abbaut. 

Der Bestuhlungsplan

An einer runden Bankettafel für zehn Personen stehen die Stühle dicht. Für einen Gast im Rollstuhl nimmt Ihr Team einen Stuhl weg, am besten schon beim Eindecken. Dann wartet der Platz, wenn der Gast kommt, und niemand muss vor der ganzen Runde Stühle rücken. Wählen Sie dafür einen Tisch, von dem aus Bühne und Rednerpult zu sehen sind, und nicht den Tisch neben der Küchentür.

Zwischen den Tischen braucht ein Rollstuhl Durchgänge von mindestens 90 cm [1]. Wo Gäste und Service ständig aneinander vorbeimüssen, sind 1,80 m wünschenswert [2]. An jeder Stelle, an der Rollstühle abbiegen oder wenden müssen, etwa am Ende einer Tischreihe oder vor dem Ausgang, braucht es eine Fläche von 1,50 x 1,50 m [1]. Ein Bestuhlungsplan zeigt leere Stühle. Am Abend sind sie besetzt und nach hinten geschoben. Ziehen Sie deshalb zwei Hauptwege großzügiger als den Rest: vom Eingang zum Rollstuhlplatz und von dort zur Toilette.

Faltwand, Kabel und Tanzfläche

Viele Säle lassen sich mit einer Faltwand teilen. Ist die Wand für eine große Feier geöffnet, liegt ihre Bodenschiene oft quer im Raum. Für die kleinen Vorderräder eines Rollstuhls ist schon eine Kante von wenigen Zentimetern ein Hindernis. Stellen Sie die Tische so, dass kein Hauptweg über die Schiene führt.

Für Band, DJ oder Beamer laufen Kabel durch den Saal. Kabelbrücken sollten Sie möglichst vermeiden. Wo sie nötig sind, sollten sie flach, kontrastreich und mit dem Rollstuhl gut befahrbar sein, notfalls mit einer kleinen Rampe [2]. Ein Kabel an der Wand entlang ist fast immer besser als eines über den Weg zur Toilette.

Wenn Sie eine Tanzfläche haben: Eine aufgelegte Tanzfläche aus Einzelplatten hat am Rand eine Kante. Fragen Sie Ihren Verleiher nach Rampenprofilen für den Rand. Planen Sie die Tanzfläche außerdem so, dass sie keinen Tisch vom Ausgang abschneidet.

Der Stehempfang

Viele Feiern beginnen mit einem Glas Sekt an Stehtischen. Stehtische in üblicher Höhe können Rollstuhlnutzer, kleine Menschen und Kinder nicht nutzen. Die Checkliste der Stadt Münster empfiehlt deshalb, zusätzlich niedrige Tische bereitzustellen [2]. Aus dem Rollstuhl sehe ich an einem Stehtisch vor allem Gürtelschnallen. Zwei Bistrotische zwischen den Stehtischen genügen, damit ich mitten im Empfang bin und nicht am Rand stehe.

Sprechen Sie vorher mit dem Serviceteam ab, wer Gästen im Rollstuhl Getränke anbietet. Ein Tablett auf Schulterhöhe eines stehenden Kellners erreichen nicht alle und der Kellner wiederum ist nicht mit allen auf Augenhöhe.

Spät am Abend: der Weg zum Auto

Weihnachtsfeiern enden oft nach Mitternacht. Dann zählt der Weg zurück zum Auto oder zum Fahrdienst. Stellplätze für Menschen mit Behinderung müssen nach DIN 18040-1 mindestens 3,50 m breit und 5,00 m lang sein [1]. Für Kleinbusse mit Hecklift nennt die Checkliste der Stadt Münster 3,50 m Breite, 7,50 m Länge und 2,50 m Höhe [2]. Prüfen Sie, ob Ihre Tiefgarage diese Höhe überhaupt zulässt, und sagen Sie es dem Veranstalter, wenn nicht.

Im Winter landet der geräumte Schnee gern genau auf der freien Fläche neben dem Stellplatz. Diese Fläche wird zum Aussteigen benötigt. Ein kurzer Hinweis an Ihren Winterdienst reicht.

Den Plan vorher mitschicken

Schicken Sie dem Veranstalter den Bestuhlungsplan mit eingezeichnetem Rollstuhlplatz, Hauptwegen und Stellplätzen ein paar Tage vor der Feier. Dann kann er Gäste, die einen bestimmten Platz brauchen, gezielt einplanen. Ihr Team muss am Abend nicht improvisieren, und der Gast muss nicht fragen.

Abgrenzung

Ich erbringe keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Architekten- oder Ingenieurleistungen im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und keine bauordnungsrechtliche Prüfung. Meine Empfehlungen ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch Architekten, Brandschutzsachverständige oder die zuständige Bauaufsicht. Die Umsetzung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegen bei Ihnen als Betreiber.

Ihre Veranstaltungsräume im  HotelBarriereCheck

Beim HotelBarriereCheck prüfe ich als Rollstuhlnutzer Ihr Haus persönlich vor Ort. Dazu gehören alle Räume Ihres Hotels, auch Bankett- und Veranstaltungsräume, auf Wunsch während einer echten Feier. Welche Bereiche ich prüfe, legen wir vorher gemeinsam fest. Ich komme verdeckt als Gast oder offen nach Absprache. Meine Assistenz übernimmt die Messungen nach meinen Anweisungen. Sie erhalten einen Bericht mit Maßen, Fotos und Empfehlungen für Ihre Aufbaupläne.

Falls Sie mehr Informationen zum HotelBarriereCheck benötigen, buchen Sie sich gerne ein kostenloses Erstgespräch.

Quellen

Alle Adressen abgerufen am 20. Oktober 2026.

[1] Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Planungsgrundlagen Barrierefreies Bauen, DIN 18040-1 und DIN 18040-2 (S. 6, 9, 10). https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/planungsgrundlagen_barrierefreies_bauen.pdf

[2] Stadt Münster, Sozialamt: Tipps für die barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen (Checkliste). https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/50_sozialamt/pdf/gleichstellung_und_teilhabe/Checkliste_zur_barrierefreien_Gestaltung_von_Veranstaltungen.pdf