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Leon Fuchs von Beratung Barrierefrei Fuchs mit 2 seiner Assistenten auf Reisen

Eigenständige Reisen mit Assistenz und was beachtet werden sollte

In diesem Beitrag geht es um eigenständige Urlaubsreisen mit einer persönlichen 24-Stunden-Assistenz: welche Leistungen Sie dafür beantragen können, was bei der Kostenaufstellung wichtig ist und was Sie bei der Planung zusätzlich bedenken sollten.

Mit Assistenz können Sie selbstständig verreisen. Über die Eingliederungshilfe lässt sich ein Teil der Kosten für die Assistenzkräfte und ihre Unterbringung übernehmen.

Für die Beantragung sollten in der Regel Pflegegrad 4 oder 5 und ein Schwerbehindertenausweis vorliegen. Auch wenn Sie bereits eine 24-Stunden-Alltagsassistenz haben, können Sie die Reiseassistenz beantragen. Die Leistung steht Ihnen einmal im Jahr zu.

Reichen Sie die Assistenzkosten mit einem konkreten Angebot ein. Unterbringung und Verpflegung müssen Sie einzeln kalkulieren und aufschlüsseln. Reisen Sie zum Beispiel mit zwei Assistenzkräften, werden die Unterbringungskosten durch drei Personen geteilt. Den Anteil der beiden Assistenzkräfte rechnen Sie zusammen und beantragen ihn. Die Verpflegung der Assistenz können Sie ebenfalls beantragen, sie muss dann im Antrag gesondert aufgeführt sein. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Mir wurde sie zweimal bewilligt, beim letzten Antrag vor zwei Jahren jedoch abgelehnt, mit der Begründung, die Assistenzkräfte seien für ihre Verpflegung selbst verantwortlich. Planen Sie diese Kosten deshalb zur Sicherheit selbst mit ein. Die Fahrtkosten für Hin- und Rückreise werden ebenfalls teilweise erstattet.

Planen Sie außerdem ein, dass Ausflüge und Unternehmungen vor Ort nicht übernommen werden. Diese Kosten tragen Sie selbst.

Für unterwegs gehört einiges ins Gepäck. Wenn Sie mit dem Auto in der EU unterwegs sind, brauchen Sie den blauen EU-Parkausweis. Ohne ihn kann es teuer werden.

Auf längeren Autofahrten ist für Männer eine Urinflasche oder ein Taschen-WC praktisch. Alternativ gibt es in vielen Ländern Europas öffentliche Behindertentoiletten, die sich mit dem sogenannten Euroschlüssel öffnen lassen. Den Schlüssel müssen Sie vorher beantragen und dabei einen gültigen Schwerbehindertenausweis vorlegen. Hier finden Sie das Antragsformular.

Museen und andere Kultureinrichtungen bieten an den meisten Reisezielen ermäßigten Eintritt für Menschen mit Behinderung an. Eine Begleitperson aus Ihrer Assistenz kommt oft kostenlos mit hinein.

Viele Unterkünfte sind gut auf Gäste im Rollstuhl eingestellt. Ein Beispiel aus eigener Erfahrung ist eine Ferienwohnungsanlage in der Nähe von Balk in den Niederlanden, die zugleich ein Wassersportzentrum ist. Als Rollstuhlnutzer wohnt man dort komfortabel und kann die Umgebung mit mehreren Booten erkunden, die sich für Elektrorollstühle und Schieberollstühle eignen. Hier geht es zur Website der Anlage Sailhus.

Wenn Sie eine Reise mit Assistenz planen, unterstütze ich Sie gerne bei der Vorbereitung und beim Antrag. Meine Kontaktdaten finden Sie hier.